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Mit Dienstanweisung vom 
        25.04.1949 der Deutschen Verwaltung des Innern 
        wurde bereits in der SBZ angeordnet, 
        das Berufs- und Freiwillige Feuerwehren die 
        gleichen Rangabzeichen tragen.
Am 18. Januar 1950 
        wurde in der DDR ein Gesetz zum Schutz vor 
        Brandgefahren erlassen. 
        Es erfolgte die Übernahme des Brandschutzwesens 
        durch die Volkspolizei.
        Folgende Dienstränge und Schulterstücke wurden 
        eingeführt
| Abzeichen | Funktion der Abzeichen | 
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Feuerwehr-AnwärterDie Anwärterzeit dauerte 1 Jahr  | 
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Feuerwehrmann
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OberfeuerwehrmannAb dem Dienstgrad Oberfeuerwehrmann waren Spezialfunktionen z.B. Maschinist und Lehrgänge erforderlich  | 
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Hauptfeuerwehrmann | 
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LöschmeisterDer Löschmeister war für Gruppenführer und Leiter kleinerer Feuerwehren vorgesehen.  | 
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BrandmeisterDieser Dienstgrad als auch der Oberbrandmeister, waren für Leiter größerer Feuerwehren vorgesehen.  | 
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Oberbrandmeister
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BrandinspektorDer Brandinspektor war der Wirkungsbereichsleiter  | 
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